Am 30.09.2026 hat das Bundeskabinett das Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG) beschlossen. Ein alter Bekannter riet mir, lieber noch eine Blutdruck-Tablette mehr zu nehmen, bevor ich den Gesetzestext lese. Ich hielt das für unnötig, schließlich betrifft es mich noch nicht. Aber im zarten Alter von 70 Jahren macht man sich schon einmal Gedanken über den Fall der Pflegefälle.
Der Gesetzentwurf ist also beschlossen, erste Lesung im Bundestag soll am 6. November sein, die Schlussabstimmung am 11. Dezember. Der Bundesrat berät am 18. Dezember. Start soll 1. Januar 2027 sein. Künftig wird es schwieriger sein, neu in einen Pflegegrad eingestuft zu werden oder in einen höheren aufzusteigen. Laut Gesetz sollen für die Erst-Einstufung in die Pflegegrade 1 bis 3 die Punktschwellenwerte im Begutachtungsverfahren angehoben werden.
Es wird vier Budgets für jeden Betroffenen geben: Ein „Entlastungsbudget“ ersetzt das bisherige Pflegegeld. Die Beträge sind zwar nominal höher, aber noch enger zweckgebunden. Ein „Sachleistungsbudget“ bündelt die Pflegesachleistungen für ambulante Dienste sowie die geplante Ersatzpflege. Das „Sozialraumbudget“ (ab Pflegegrad 2) ersetzt den bisherigen Entlastungsbetrag. Ein neues „Überbrückungsbudget“ für Akut- und Notfallsituationen kann auf Antrag gewährt werden, muss es aber nicht.
Pflegegrad 1 bekommt nur noch Beratungs- und Hilfsmittel-Leistungen, der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich entfällt ersatzlos. Ab Pflegegrad 2 gibt das „Sozialraumbudget“ von 175 Euro, Das klingt nach mehr, ist aber nur für anerkannte Alltagsangebote nutzbar. Nicht für den Pflegedienst. Nicht für die Tagespflege. Die Beträge in den vier Budgets können auch nicht mehr angespart werden, sondern verfallen am Monatsende.
Für den Pflegegrad 1 soll es künftif eine „Pflegebegleitung“ geben. Das ist eine Beratung. Wer seine Wohnung nicht mehr putzen kann, bekommt nun ein Gespräch darüber. Wer Leistungen aus dem „Entlastungsbudget“ bezieht, bekommt einen jährlichen Pflichttermin in den eigenen vier Wänden durch die „Pflegebegleitung“. Ein zentrales digitales Kundenportal (PflegeCockpit) soll den höheren bürokratischen Aufwand durch die vier sich teilweise überschneidenden Budgets handhabbarer machen. Pfleglinge und ihre Angehörigen sind zu zeitnahen Auskünften an das Portal verpflichtet,

Bezahlen sollen es unter anderem Kinderlose: Der Zuschlag steigt von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte. Für Alltagshelfer und Haushaltshilfen verschlechtern sich die finanziellen Rahmenbedingungen gravierend. Der Bundesverband „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ spricht von einer existenziellen Bedrohung für soloselbstständige Anbieter. Die „Deutsche Gesellschaft für Hauswirtschaft“ warnt, der Wegfall bewirke das Gegenteil dessen, was erreicht werden solle. Wer zu Hause keine Hilfe mehr bekomme, dem bleibt nur noch der Weg ins Pflegeheim, was die Kassen deutlich mehr kosten würde als eine Stunde Haushaltshilfe.
Jetzt könnte ich doch noch eine Blutdruck-Tablette vertragen, oder eine große Demonstration mit den Fordungen: Bestandsschutz für den Pflegegrad 1 (Weiterzahlung der 131 Euro monatlich), Ansparbarkeit der persönlichen Budgets, fakultative Mitwirkung am „PflegeCockpit“! Entbürokratisierung der Finanzierung und des Zugangs zu Alltags- und Haushaltshilfen!
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